2G-Regel in der Ausstellung ab 08.12.2021

Sehr geehrte Kunden,

für den Zutritt zu unserem Firmengebäude und der Ausstellung gelten ab 08.12.2021 geänderte Regeln:

– Kunden müssen entweder geimpft (mit Impfnachweis) oder genesen (mit Genesenennachweis) sein.

– Für Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate ist kein Testnachweis notwendig, ab 12 Jahre und 3 Monate gilt ebenfalls geimpft (mit Impfnachweis) oder genesen (mit Genesenennachweis)

– Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen ein ärztliches Attest im Original, sowie einen gültigen negativen PCR-Test vorlegen.

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